physische Abhängigkeit: Bei Absetzen des Suchtmittels treten teils äußerst heftige körperliche Entzugserscheinungen auf. Beispiele: Zittern, Schweißausbrüche, Magenkrämpfe.
psychische Abhängigkeit: Bei Abstinenz des Suchtmittels treten in der Regel keine Entzugserscheinungen auf. Allerdings sind Unruhe, Depressionen und Angstzustände - also psychische Entzugserscheinungen - durchaus möglich.
Achtung: Toleranzbildung tritt bei beiden Arten von Abhängigkeit auf (nicht nur bei der körperlichen) und ist deswegen als Unterscheidungskriterium zwar ein guter Hinweis, aber nicht zwangsläufig.
Behandlung: In der Behandlung sind psychische Abhängigkeiten in der Regel problematischer. Bei körperlicher Abhängigkeit sind die Entzugserscheinungen meist nach einigen Wochen überstanden. Nicht so bei der psychischen Abhängigkeit. Hier muss normalerweise langzeitig therapiert werden, bis die Abhängigkeit überwunden ist.